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In der Schule

Betrieblich organisierte Grundbildung (SOG)

Die Ausbildung in der Handelsmittelschule ist nach dem 3+1  System gegliedert. Dieses System sieht 3 Jahre in der Handelsmittelschule und 1 Jahr Praktikum in einem Ausbildungsbetrieb vor.

 

Die Lernenden erhalten bei erfolgreichem Abschluss das eidgenössische Fähigkeitszeugnis "Kaufmann/-frau EFZ" sowie die Berufsmaturität Wirtschaft (BM-W).

 

Die IGKG-Wallis organisiert die kaufmännischen Praxiskurse während des 2. und 3. Lehrjahrs in der Handelsmittelschule sowie die überbetrieblichen Kurse während des Praktikumsjahrs im Ausbildungsbetrieb. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die schulisch organisierte Grundbildung (SOG) findet hauptsächlich in einer Handelsmittelschule statt. 

  • Im Anschluss an die schulische Ausbildung wird in einem Betrieb ein Langzeitpraktikum durchgeführt, um den betrieblichen Teil der Ausbildung sicherzustellen.

  • Als Basis der betrieblichen Ausbildung gilt die Lern- und Leistungsdokumentation (LLD).

  • Im 2. und 3. Lehrjahr besuchen sie kaufmännische Praxiskurse (KPK, 2 x 2 Tage), sowie thematische Praxiskurse (TPK) welche von den Schulen ausgewählt werden können.

  • Während des Praktikumsjahres werden die Lernenden an 4 Tagen überbetriebliche Kurse besuchen.

  • Im Langzeitpraktikum wird von den Lernenden der schulisch organisierten Grundbildung (SOG) 1 ÜK-KN absolviert. Die Note für den ÜK-KN fliesst zusammen mit den beiden ALS-Noten aus dem Langzeitpraktikum und der im Rahmen der integrierten Praxisteile (IPT) gesetzten Note in die betriebliche Erfahrungsnote ein.

  • Wichtiger Hinweis zum Öffnen des Ausbildungs- und Leistungsprofils (ALP):
    Das
    Ausbildungs- und Leistungsprofil steht als dynamisches PDF-Dokument zur Verfügung. Bitte achten Sie zwingend auf die Informationen im Dokument «Tipps zum Öffnen der Formulare»
    Videoanleitung für Browsereinstellung zum Öffnen der PDF-Dokumente

  • Die neue Bildungsverordnung 2023 gilt für Lernende der schulisch organisierten Ausbildung
    (SOG 3+1) ab Praktikumsbeginn im 2026.

  • Bis zu diesem Zeitpunkt gelten sowohl für die Lernenden wie auch für die Betriebe die das Praktikumsjahr anbieten die Bedingungen der Bildungsverordnung 2012.

  • Die Ziele und Anforderungen nach der Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) werden in Form von Handlungskompetenzen, gruppiert nach Handlungskompetenzbereichen (nachfolgend: HKB), folgendermassen festgelegt:

  1. HKB-A Handeln in agilen Arbeits- und Organisationsformen

  2. HKB-B Interagieren in einem vernetzten Arbeitsumfeld

  3. HKB-C Koordinieren von unternehmerischen Arbeitsprozessen

  4. HKB-D Gestalten von Kunden- oder Lieferantenbeziehungen

  5. HKB-E Einsetzen von Technologien der digitalen Arbeitswelt

  • In den Handelsmittelschulen erfolgt die Vermittlung der Berufskenntnisse in den HKB B bis D in den HKB-bezogenen Trainingseinheiten und in den schulischen Praxisaufträgen ab Schulbeginn 2023.

  • Die Vermittlung des HKB E richtet sich nach den Leistungszielen des Bildungsplans zur Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) der SKKAB.

Reglement der Handelsmittelschulen:

https://lex.vs.ch/app/de/texts_of_law/413.106

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